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Technische Angebots Anmerkungen

Preise:
Unsere benannten Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher MwSt. einschließlich Lieferung und Montage.
Die jeweils angebotene Gesamtmenge gilt als Preisgrundlage. Bei Teillieferungen können sich Preisänderungen ergeben.

Zahlungsbedingungen:
Zahlung
en sind Netto nach Rechnungserhalt sofort fällig.

Angebotsbindung:
Wir halten uns 30 Tage ab Angebotsdatum an unser Angebot gebunden.
Unser Angebot ist gültig unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Vormaterialien durch unsere Werkstoff-Lieferanten.
Die Kalkulation basiert auf den Tagespreisen von Stahl und Aluminium und aller Zubehörteile. Sollten sich hier
signifikante Preisänderungen während der Bauzeit ergeben behalten wir uns das Recht zur Anpassung der Einheitspreise vor.
Dieser Kalkulationsvorbehalt gilt insbesondere auch für alle auf Grund der aktuell
bestehenden Entwicklung im Zusammenhang mit Corona (Covid-19) und den damit im Zusammenhang stehenden Preisangaben.

Preisbindung:
Unsere Preisbindung beträgt 12 Monate ab Angebotsdatum.
Die Kalkulation basiert auf den Tagespreisen von Stahl und Aluminium und aller Zubehörteile. Sollten sich hier signifikante Preisänderungen während der Bauzeit ergeben behalten wir uns das Recht zur Anpassung der Einheitspreise vor.
Dieser Preisvorbehalt gilt insbesondere auch für alle auf Grund der aktuell
bestehenden Entwicklung im Zusammenhang mit Corona (Covid-19) und den damit verbundenen Preisangaben einschließlich unserem Anspruch einer Preisanpassung auch vor Ablauf der benannten Preisbindung.

Lieferzeiten:
Auf Grund der aktuell dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit Corona (Covid-19)
möchten wir auf eine notwendige Rücksprache verweisen, da momentan eine kurzfristige Anpassungen notwendig sein kann.

Gewährleistung:
Gemäß VOB/B aktuelle Fassung. Für bewegliche Teile 2 Jahre. Für elektrische Komponenten 6 Monate.

Lagerung/Montage:
Für die Montagearbeiten werden folgende Bedingungen vorausgesetzt:
ausreichende Lagerflächen auf der Baustelle – gern benennen wir Ihnen diese auch konkret
unsere Montage erfolgt ohne bauseitige Unterbrechungen
unsere Montage kann ungehindert ausgeführt werden
eine Gerüststellung bis 3,80m Arbeitshöhe erfolgt durch uns, bei größeren Höhen durch den AG
der Montageort ist trocken, wetterdicht und besenrein, und es sind auf der Bodenfläche keine Geräte, Einbauten oder Maschinen aufgestellt.
die Zufahrt ist frei
für das Entladen haben wir einen bauseitigen Gabelstapler vorausgesetzt
das Entladen kann ebenerdig und ohne Behinderungen erfolgen
für die Montagebereiche, welche nicht ebenerdig zugänglich sind, setzen wir einen Materialaufzug in den Mindestabmessungen gemäß unseren Einbaukomponenten voraus. Die Transportkosten für die Logistik innerhalb des Gebäudes werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
mind. ein Stromanschluss 220/380 V je Montagebereich, diese Anschlüsse und sanitäre Einrichtungen werden bauseits kostenfrei zur Verfügung gestellt
– Bereitstellung
einer ausreichenden Ausleuchtung für die Montagebereiche über Deckenleuchten, mindestens 150 Lx – für die Verfugung Beleuchtung im Endzustand
termingerecht fertig gestellte Ware muss ggf. auf Kosten des Auftraggebers zwischengelagert werden, wenn sich die Anlieferung aus Gründen verzögert, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Die erforderlichen Einlagerungskosten werden nach Bedarf benannt.

Verglasungen:
Die Richtlinien für zu liefernde Verglasungen entsprechen der DIN EN 572-2 sowie den Richtlinien des Bundesinnenverbandes des Glashandwerks Stand Juni 2004

Verfugungen:
Dauerelastische Verfugungen unterliegen der DIN 52460
. Diese sind somit als Wartungsfugen zu betrachten.

Dokumentation:
1-fach als Dateiträger ist Bestandteil des Angebotes und beinhaltet die Werkplanung (Grundrisse), Bescheinigungen, Nachweise und Zertifikate der eingesetzten Materialien.

Allgemeine Anmerkungen:
Das Angebot ist freibleibend.
Die ausgewiesenen Einzel- und Gesamtpreise gelten nur bei geschlossener Abnahme der angebotenen Gesamtleistung.
Mehrkosten durch Änderungswünsche und Erschwernisse, die bei Angebotsabgabe nicht bekannt sind, werden gesondert berechnet.
Die Abrechnung der Türelemente erfolgt als Zulage zur Reinraumwand. Wandöffnungen von >2,5qm werden ebenfalls übermessen.
Bei dem von uns eingesetzten Blech-Materialien gehen wir vorzugsweise von Colaminat-Material aus. Abweichungen können projektspezifisch variieren und sind in jedem Fall möglich.
Die Abrechnung von Passelemente im Bereich der Reinraumdecke und Reinraumwand erfolgt als Zulage. Bei zweischaligen Wänden sind beidseitig Passelemente abzurechnen.
Die Übergabe der Leistungen Reinraum erfolgt besenrein, eine Feinreinigung ist nicht enthalten. Dies gilt auch für RR-Kleidung.